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Ertragreiches Eigenheim: Denkmalimmobilie

cc by flickr/ roger4336

Denkmalimmobilien stellen bei Eigennutzern wie auch Investoren eine beliebte Immobilienart dar, da sie sich auf der einen Seite aufgrund ihres einzigartigen Charmes gut vermieten oder wieder verkaufen lassen, auf der anderen Seite bieten sich durch Steuervorteile aber auch viele Einsparmöglichkeiten im Vergleich zu einer herkömmlichen Immobilie ohne Denkmalschutz. Die teilweise erheblichen Steuervorteile ergeben sich vornehmlich aus den Paragraphen §§ 7h/i des EStG, des Einkommenssteuergesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Die wohl ertragreichste Möglichkeit, durch Steuervorteile von Denkmalimmobilien zu profitieren, stellen die Abschreibungsmöglichkeiten für Modernisierungskosten dar. Der Besitzer einer solchen Immobilie kann verteilt über 12 Jahre die Kosten für eine Sanierung zu 100 % abschreiben, wobei in den ersten 8 Jahren je 9 % der Gesamtkosten der Modernisierung im Jahr als Werbungskosten angerechnet werden können, in den letzten 4 Jahren sind es je 7 % der Kosten.
Bei Eigennutzung der denkmalgeschützten Immobilie können immerhin 90 % der Modernisierungskosten über 10 Jahre lang angerechnet werden.

Zuzüglich zu diesen in der Regel nicht geringen Abschreibungsposten kommt noch die Möglichkeit für den Käufer denkmalgeschützter Immobilien, die ursprüngliche Altbausubstanz abzuschreiben, die bei Baudenkmälern, welche vor dem 01.01.1925 erstellt wurden, eine Abschreibung in linearer Form über einen Zeitraum von 40 Jahren, das entspricht einer jährlichen Abschreibungshöhe von 2,5 %. Wenn das Baudatum nach dem 01.01.1925 liegt, ermöglicht der Gesetzgeber eine Abschreibung über 50 Jahre, in diesem Fall können pro Jahr durch den Käufer immerhin 2,0 % der Bausubstanz steuerlich geltend gemacht werden.

Kapitalanleger, welche das Baudenkmal mit einer Finanzierung durch ein Darlehen erstehen und das sanierte Gebäude anschließend vermieten, können darüber hinaus auch noch die Finanzierungskosten, also die Zinsen, die für das Darlehen anfallen, zu 100 % bei der Steuer abschreiben.

Wenn all diese Vorteile bei der Steuer bedacht und auch voll ausgeschöpft werden, bieten die Abschreibungsmöglichkeiten in Summe und über die Zeit verteilt die Chance, insgesamt bis zu 50 % des Kaupreises durch Ersparnisse bei der Steuer zu finanzieren.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass sich bei sinnvoller Nutzung der Einsparungsmöglichkeiten der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie sowohl für Investoren als auch für Eigennutzer in besonderem Maße lohnen kann, da eine vergleichbare nicht-denkmalgeschützte Immobilie im Vergleich deutlich kostenintensiver ist.

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