In vielen Deutschen Haushalten finden sich als Heizung Nachtspeicheröfen, die nachts Strom ziehen um sich dadurch aufzuladen. Im Jahr 2009 wurde in der sogenannten Energieeinsparverordnung festgelegt, dass solche Nachtspeicherheizungen bis zum Jahr 2020 ausgemustert werden müssten. Diese Regelung hat die Bundesregierung nun offenbar wieder gekippt.
Die neue Energieeinsparverordnung sieht nun vor, dass die Nachtspeicheröfen bleiben sollen, da man bis zum Jahr 2020 mit einer Verdoppelung der erneuerbaren Energien rechnet. Die Nachtspeicherheizungen benötige man daher als Speicher für den überflüssigen Strom.
Laut der neuen Verordnung sollen wohl die Regelungen für Neubauten ein wenig verschärft werden, während es im Gebäudebereich und -bestand keine großen Änderungen gebe. Noch in diesem Jahr soll die Verordnung in den Bundestag kommen.
1 Kommentar
kein verbot der nachtspeicheröfen!!! einfach nur lächerlich, da haben die lobbyisten wieder einmal einfluss in der politik nehmen dürfen. die abzocke geht weiter…danke, demokratie!!!