Generell kann es beim Bau eines Hauses immer zu eventuellen Mängeln kommen. Entscheidend ist dabei, dass der Handwerker seinen Fehler schnell einsieht und vor allem behebt. So wird nach der Fertigstellung des Hauses der Bau auf mögliche Mängel hin untersucht und abgenommen. Doch was passiert, wenn der Handwerker noch vor Bauende kündigt?
Laut des Deutschen Anwaltvereins hat ein Bauherr auch dann immer noch das Recht auf die Beseitigung von Mängeln. Daher ist es wichtig, bevor sich der alte Handwerker verabschiedet, den Bau abzunehmen. Werden Mängel gefunden, müssen diese beseitigt werden.
Als mängelfrei gilt rechtlich ein Bau, wenn der neue Handwerker seine Arbeit nahtlos fortsetzen kann. Müssen erst Ausbesserungen oder gar ein Rückbau vorgenommen werden, so können Bauherren ihr Recht auf Nacherfüllung beim alten Bauunternehmer einfordern.