In ganz Deutschland herrscht im Winter die sogenannte Räum- und Streupflicht. Diese Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass jeder Grundstückseigentümer dafür zu sorgen hat, dass sein Grundstück bei Eis und Schnee erreichbar bleibt. Auf öffentlichen Straßen wiederum obliegt diese Pflicht den Kommunen – welche sie wiederum an die anliegenden Eigentümer rückübertragen. Heißt im Einzelnen: Als Hausbesitzer hat man die Pflicht, Gehwege und Bürgersteige, die an das eigene Grundstück angrenzen, ebenso zu räumen, als würden sie zum eigenen Grundstück gehören.
Deswegen sollten Hausbesitzer bereits vor dem eigentlichen Wintereinbruch dafür Sorge tragen, dass sie für die Wahrnehmung ihrer Räum und Streupflicht gerüstet sind.
Zur unabdingbaren Grundausstattung gehören:
Schneeschieber oder -schippe, gegebenenfalls und bei entsprechender Fläche und Geografie Schneefräse oder -pflug zur Beseitigung großer Schneemengen
Straßenbesen zur Beseitigung kleinerer Schneemengen oder zum Nachkehren der Räumung. Hier muss es nicht der gute Hausbesen sein, sondern ein moderater Besen aus dem Baumarkt oder Versandhaus reicht vollkommen aus.
Streumaterial beziehungsweise Salz. Dabei ist jedoch auch auf einige Dinge zu achten. In Wasserschutzgebieten oder speziell ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten darf kein Streusalz eingesetzt werden. Dann müssen Ersatzstreumaterialien bereitgehalten werden. Dazu gehören unter anderem Asche, Sand oder Split. Der Einsatz von Salz sollte sparsam erfolgen, wenn nicht sogar ganz vermieden werden, denn er hat mehrere Nachteile. Das gelöste Salz gelangt auf jeden Fall in die Kanalisation und somit auch wieder in die Wasseraufbereitung unseres Trinkwassers. Das Schuhwerk – aber auch Tierpfoten beispielsweise leiden stark unter dem angetauten scharfen Salz. Nicht zuletzt kann es bei sehr tiefen Temperaturen auch dazu kommen, dass die angetaute Oberfläche direkt wieder überfriert. Daher sollte auch beim Einsatz von Streusalz immer ein weiteres Streumaterial zum Einsatz kommen, das den Boden zusätzlich „stumpf“ hält – wie eben beispielsweise Split oder Sand.
Einmaliges, morgendliches Räumen reicht übrigens nicht aus! Daher müssen Hausbesitzer im Laufe des Tages die Begehbarkeit der Wege aufrechterhalten – wenn nötig durch Nachstreuen oder wiederholtes Räumen. Bei Abwesenheit ist für Ersatz zu sorgen!
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