Aktuell entscheiden sich viele Hausbesitzer dazu, ihr Haus oder Teile davon zu sanieren. Teilweise müssen sie es natürlich auch. Die genauen Bestimmungen zur Sanierung regelt die Energieeinsparverordnung. Egal, ob man sein Dach erneuert oder seine Heizung austauscht, wichtig ist immer sich an diese Verordnung zu halten. Darauf weist aktuell der Verband Privater Bauherren hin.
Kommt man diesen Bestimmungen nicht nach, dann drohe unter Umständen ein sattes Bußgeld, das bis zu 50.000 Euro betragen kann. Zu den Pflichten gehörten neben der korrekten Sanierung auch der Aushang eines Energieausweises sowie die Wartung und regelmäßige Inspektion einiger Anlagen.
Vermieter sind beispielsweise dazu verpflichtet ihren Mietern auf Verlangen den Energieausweis vorzulegen. Kommen sie dem nicht nach, kann dies ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Zudem raten die Experten auch die Bescheinigung der Baufirmen aufzubewahren. Eine solche Unternehmensbescheinigung müsse ausgestellt werden und bestätige, dass sich der Umbau oder der Bau nach gesetzlichen Vorgaben richte. Könne eine Baufirma diese Bescheinigung nicht vorlegen, sei ebenfalls ein Bußgeld fällig, das hier mit bis zu 5.000 Euro zu Buche schlagen könne.
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