Wenn die Nebenkostenabrechung ins Haus kommt, dann stehen viele Mieter gerade. Denn kaum jemand versteht wirklich, was es mit den Angaben auf sich hat, die dort aufgelistet werden. Dadurch können einige Vermieter bei den Kosten erheblich mogeln.
Welche Tricks kennen die Vermieter?
Einige Vermieter beweisen hier richtige Kreativität, aber meist werden bekannte Modelle genommen. Immer wieder beliebt ist der Passus „die üblichen Nebenkosten” und damit ist dann auch Schluss. Es ist aber notwendig, die genaue Aufstellung der Nebenkosten anzugeben oder diese zumindest zugänglich zu machen. Wird die genaue Zusammensetzung der Nebenkosten im Mietvertrag geregelt, so kann der Vermieter darauf verweisen, muss es den Mietern aber möglich machen, die Aufstellung der Kostenpunkte einzusehen.
Auch gerne genommen ist der Trick, die Kosten für leere Räume auf die Mieter aufzuschlagen. Das ist gegen das Gesetz.
Bei der Abrechnung der Wohnkosten muss auch immer die gesamte Fläche der Wohnung mitgerechnet werden und nicht nur die Wohnfläche. Dadurch kommen dann oft fälschlicherweise höhere Beträge zusammen. Auch die Aufschläge für Energie werden gerne hochgerechnet, mit Begründung der steigenden Preise für Strom und Gas. Das nachzuweisen ist aber sehr schwer und bedarf einer genauen Nachrechnung.
Auch gerne genommen ist der Trick, die Kosten für leere Räume auf die Mieter aufzuschlagen. Das ist gegen das Gesetz.
Bei der Abrechnung der Wohnkosten muss auch immer die gesamte Fläche der Wohnung mitgerechnet werden und nicht nur die Wohnfläche. Dadurch kommen dann oft fälschlicherweise höhere Beträge zusammen. Auch die Aufschläge für Energie werden gerne hochgerechnet, mit Begründung der steigenden Preise für Strom und Gas. Das nachzuweisen ist aber sehr schwer und bedarf einer genauen Nachrechnung.
Wie sollten Mieter vorgehen?
Wenn Mieter den Verdacht haben, dass ihr Vermieter sie betrügt, müssen sie dies auch nachweisen können. Fehlt ihnen dazu das Wissen, so können sie sich an den Mieterschutzbund wenden.
Steht dann fest, dass die Rechnung falsch war, müssen die Mieter den Vermieter erst anschreiben und ihm eine Frist zur Nachbesserung setzen. Macht er davon nicht gebrauch, so steht es den Vermietern zu, eine Mahnung zu schreiben und nur die wirklichen Nebenkosten zu zahlen.
Nicht selten droht der Vermieter dann mit rechtlichen Konsequenzen. Wurde die Nebenkostenabrechung aber mutwillig getürkt, haben die Mieter einen guten Stand, Trotzdem ist in einem solchen Falle eine gute Rechtsschutzversicherung immer ratsam. Die Seite https://ergodirekt.de/de.html bietet gute Ratschläge, was dabei zu beachten wäre.
Steht dann fest, dass die Rechnung falsch war, müssen die Mieter den Vermieter erst anschreiben und ihm eine Frist zur Nachbesserung setzen. Macht er davon nicht gebrauch, so steht es den Vermietern zu, eine Mahnung zu schreiben und nur die wirklichen Nebenkosten zu zahlen.
Nicht selten droht der Vermieter dann mit rechtlichen Konsequenzen. Wurde die Nebenkostenabrechung aber mutwillig getürkt, haben die Mieter einen guten Stand, Trotzdem ist in einem solchen Falle eine gute Rechtsschutzversicherung immer ratsam. Die Seite https://ergodirekt.de/de.html bietet gute Ratschläge, was dabei zu beachten wäre.
Keine Kommentare