Um sich selbst als Bauherr abzusichern, aber auch um der Bank gewisse Sicherheiten vorzulegen, kann man von Baufirmen entsprechende Bürgschaften oder aber auch Versicherungen erhalten. Die Arge Baurecht des Deutschen Anwaltsvereins rät Bauherren hier klar zu einer Bürgschaft und rät von einer Versicherung ab.
Von Baufertigungs- und Baugewährleistungsversicherungen sollten sich Bauherren nicht zu viel versprechen, denn im Großen und Ganzen greifen diese nur, wenn das Bauunternehmen Insolvenz anmelden muss, gegen sonstige Ansprüche ist man nicht abgesichert. Gleichzeitig schützt sie zudem die Baufirma gegen unberechtigte Gewährleistungsansprüche gegen den Bauherren.
Daher raten die Experten lieber zu einer Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft. Hierauf hat man als Bauherr keinen rechtlichen Anspruch, jedoch sollte man durchaus auf solch eine schriftliche Vereinbarung bestehen. In der Bürgschaft sollte festgesetzt werden, wann ein Schadensfall vorliegt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Sicherheit geleistet wird und unter welchen Bedingungen sie wieder herausgegeben werden muss. Ein Sicherheitseinbehalt um Gewährleistungsansprüche abzusichern empfiehlt sich ebenso wie festzuhalten, dass das Bauunternehmen die Kosten der Sicherheit trägt.
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